AfD sagt Nein! zu mehr Fluglärm
Für die AfD im Römer ist klar zu erkennen: Der in der 3. Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 unter 5.1.6-4 formulierte Grundsatz bedeutet, dass die Lärmbelastung noch weiter zunehmen wird. „Der Magistrat soll auf die Hessische Landesregierung einwirken, dass die Novellierung in der vorliegenden Fassung nicht verabschiedet wird,“ sagt Rainer Rahn, Fraktionsvorsitzender der AfD im Römer.
Im genauen Wortlaut formuliert der Grundsatz: ‚Zum Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm soll im Umfeld des Flughafens Frankfurt Main die Ausdehnung der erheblich von Fluglärm betroffenen Fläche begrenzt werden. Sie soll gegenüber dem aktuellen Niveau nicht mehr wesentlich anwachsen.‘ „Dieser Grundsatz widerspricht den Vereinbarungen der Koalition in ihrem Koalitionsvertrag 2016-2021“ erklärt Rahn. In diesem Vertrag wird ausgeführt: ‘Zu diesem Zweck werden wir gemeinsam mit der Region dafür sorgen, dass es am Frankfurter Flughafen im Vergleich zum derzeitigen Stand leiser wird‘. „Die im Landesentwicklungsplan geplante Zunahme der Lärmbelastung ist daher mit der Vereinbarung im Koalitionsvertrag keinesfalls in Einklang zu bringen, “ konstatiert der AfD-Fraktionschef. „Des Weiteren beantragen wir, die Möglichkeiten einer Klage der Stadt Frankfurt zu prüfen. Und zwar für den Fall, dass die 3. Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 bezüglich der zitierten Passagen in der vorliegenden Fassung verabschiedet wird,“ schließt Rahn.
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