Eindeutige Bedingungen an Baugenehmigung für Terminal 3 knüpfen
Die AfD-Fraktion im Römer fordert den Magistrat auf, den von der Fraport AG angekündigten Bauantrag für die Errichtung des neuen Flugsteigs nur unter den im Planfeststellungsbeschluss genannten Voraussetzungen zu erteilen: „der Planfeststellungsbeschluss fordert für das neue Terminal – auch wenn es abschnittsweise realisiert wird – zwingend die Errichtung eines Passagier-Transfer-Systems sowie die Anbindung der Gepäckförderanlage an das bestehende Gepäckfördersystem im Norden des Flughafens“ so Rainer Rahn, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion.
Die Fraport AG plant im Zusammenhang mit den erwarteten Billigfluglinien entgegen der ursprünglichen Planung, den vierten Flugsteig des Terminals 3 vorab und in veränderter Form zu errichten. Dieser Flugsteig war ursprünglich erst als Teil des zweiten Bauabschnitts konzipiert, soll nun jedoch vorab zunächst als solitäres Gebäude gebaut werden.
„Dieses Vorgehen entspricht nicht der erteilten Baugenehmigung. Diese umfasst den ersten Bauabschnitt des Terminals mit dem eigentlichen Terminalgebäude und zwei der vier Flugsteige. Die von der Fraport AG geplante Änderung erfordert eine neue Baugenehmigung bzw. eine Abänderung der bestehenden Genehmigung. Da der nunmehr vorab zu errichtende Flugsteig – zumindest temporär – die Funktion eines Terminals übernehmen soll, ist er hinsichtlich der zitierten Bestimmungen des Planfeststellungsbeschlusses auch wie ein Terminal zu behandeln. Er setzt insoweit die Errichtung eines Passagier-Transfer-Systems sowie die Anbindung der Gepäckförderanlage an das bestehende Gepäckfördersystem im Norden des Flughafens voraus“ so Rahn abschließend.
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