Gerichtsentscheid in der Causa Melzer legt Schauprozess des Magistrats offen
Gerichte haben dem jüdischen Autor und Verleger Abraham Melzer das Recht zugesprochen, am Freitag sein Buch wie ursprünglich geplant im Gallus vorzustellen. „Das war voll-kommen klar und in einem Rechtsstaat nicht anders zu erwarten“, sagt Horst Reschke, ordnungs- und sicherheitspolitischer Sprecher der AfD im Römer. Frank Junker, der Geschäftsführer des städtischen Wohnungskonzerns ABG, zu der Saalbau mit ihren Bürgerhäusern gehört, hatte Melzer zuvor den Auftritt in den Räumlichkeiten im Gallus-Viertel mit der Begründung gekündigt, dieser vertrete extreme Positionen gegenüber Israel. Junker berief sich laut einem Bericht der FAZ vom Mittwoch dabei auf einen Beschluss des Magistrats, wonach die Vergabe von städtischen Räumen an Vertreter der sogenannten BDS-Bewegung untersagt sei. Melzer soll mit der BDS (‚Boykott, Desinvestitionen und Sanktionen‘) sympathisieren.
„Was die Sache besonders schlimm macht: Die Protagonisten, die den Rechtsstreit angezettelt haben, wussten dies! Allen voran der Bürgermeister Uwe Becker, mit seiner Magistratsvorlage. Wie nicht anders zu erwarten, hat Melzer, welcher der BDS nahestehen soll, und dem man die bereits angemieteten Räume wieder gekündigt hatte, durch einstweilige Verfügung des Gerichts erwirkt, dass sein Vertrag wieder in Kraft gesetzt wurde“, so Reschke. Damit wird dem AfD-Stadtverordneten zufolge noch zusätzlich glasklar, „dass die mit wortgewaltigen Getöse durch den Bürgermeister begründete Magistratsvorlage in der letzten Plenarsitzung von Anfang an gänzlich rechtswidrig war. Es hat nämlich einen guten Grund, dass nicht einfach ein selbstherrlicher Schultheiß daherkommen und sagen kann: Ich will nicht, dass ein mir nicht genehmer Verein in den Mauern unserer Stadt auftritt! Gerade aus der Erfahrung deutscher Vergangenheit wurde ein Rechtsweg eingerichtet, den der Bürgermeister aber nicht beschreiten will. Dieser lautet: Er lässt von den dazu bestimmten Gerichten die BDS-Bewegung auf ihre Verfassungskonformität überprüfen. Becker weiß genau, dass er dabei nicht obsiegt hätte. Also flüchtet er sich in einen reinen Schaufensterantrag. Der selbstverständlich schon der ersten gerichtlichen Überprüfung nicht standhält,“ erklärt Reschke. „Seine Ausrede wird jetzt lauten: Ich und der Magistrat wollten ja, aber die Gerichte haben eben anders entschieden. Eine billige, peinliche und durchsichtige Strategie!“, merkt der AfD-Stadtverordnete an.
„Aber die Kulturdezernentin Ina Hartwig wird in diesem Zusammenhang gleichfalls mit markigen Worten zitiert, welche mit einem ‚Ich möchte nicht‘ beginnen. Nur kommt es auch hier nicht darauf an, was die Dezernentin will. Sondern einfach und allein was der Rechtsstaat gebietet. Und der verbietet ihr ebenfalls, in der Plenarversammlung gegen einen Verlag zu agitieren und zu ‚unbequemen Manifestationen‘ aufzurufen, weil dieser bei der diesjährigen Buchmesse ausstellt. Denn das, so muss man der Dezernentin deutlich vor Augen führen, ist nichts anderes als die literarisch kaschierte Aufforderung zur Gewalt gegen Andersdenkende“, stellt Reschke abschließend klar.
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