Ausweis des dritten Geschlechts hat Konsequenzen für Magistrat

Nach dem jüngsten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, das Geburtenregister um einen dritten Geschlechtseintrag für Intersexuelle zu erweitern und welche rechtliche Ungleichbehandlung aufgrund des Geschlechts untersagt, hat sich die AfD im Römer beim Magistrat erkundigt, ob dieser für sich nun Handlungsbedarf sieht. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist für die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie sämtliche Gerichte und Behörden verbindlich – mithin auch für den Magistrat der Stadt Frankfurt“, sagt Rainer Rahn, AfD-Fraktionsvorsitzender im Römer. „Der ist aufgerufen, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in seinem Verantwortlichkeitsbereich zu beachten und umzusetzen. Neben den Bestimmungen des Personenstandsgesetzes tangiert die Rechtsprechung auch andere Gebiete, in denen gegen bislang gegen die Grundsätze des Beschlusses verstoßen wird“, so Rahn.

Im weiteren Sinne betrifft dies alle Felder, in denen Personen hinsichtlich des Geschlechts eine binäre Zuordnung aufgezwungen wird, in der sie sich nicht einordnen können oder wollen. Ein Beispiel hierfür wären die Toilettenanlagen in den städtischen Gebäuden. Üblicherweise sind diese nur in zwei Geschlechter getrennt. Die baulich speziell angelegten Behindertentoiletten nehmen keine spezifische Geschlechterzuordnung vor. Ob eine Zusammenlegung dieser Behindertentoiletten mit den für ein weiteres Geschlecht vorzuhaltenden Zonen von den betroffenen Personen akzeptiert würde, erscheint zumindest zweifelhaft“, gibt der AfD-Fraktionschef zu bedenken. „Weitere Beispiele für geschlechtsgetrennte Einrichtungen, die nur eine binäre Zuordnung erlauben, sind Umkleideräume in Schulen und Sporteinrichtungen. Hier legt der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts ebenfalls nahe, dass weiterer Räumlichkeiten erforderlich sind. Ähnliches gilt auch für Einrichtungen, die nur temporär für ein bestimmtes Geschlecht – meist Frauen – reserviert sind wie Schwimmbäder oder Saunen“, führt Rahn aus.

Es stellt sich darüber hinaus die Frage, ob der Magistrat aufgrund des zitierten Beschlusses seine bisher angewendeten Regelungen für eine diskriminierungsfreie Sprache ändern muss. „Die vom Magistrat angewendete Sprachregelung müsste dem Beschluss angepasst werden. Indem ein weiteres Geschlecht explizit genannt wird. Oder auf andere Weise sprachlich deutlich gemacht wird, dass mit der binären Anrede wie ‚Bürgerinnen und Bürger‘ auch Personen gemeint sind, die weder dem einen noch dem anderen erwähnten Geschlecht zugeordnet werden können. Ebenso müsste die Frage der Quoten neu diskutiert werden. Konsequenterweise sollte es neben der Frauen- und Migrantenquote auch eine für das dritte Geschlecht geben“, gibt der AfD-Fraktionsvorsitzende abschließend zu bedenken.

 

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