Israel feindlicher Kuwait-Fluglinie in Frankfurt Landerechte entziehen

Die AfD-Fraktion im Römer hat einen dringlichen Antrag gestellt, mit dem der Magistrat beauftragt werden soll, bei der Bundesregierung darauf hinwirken, dass der Fluglinie ‚Kuwait-Airlines‘ sämtliche Landerechte am Flughafen Frankfurt entzogen werden. Wie die Medien zuletzt berichteten, wurde einem aus Israel stammenden Flugpassagier, welcher ein Flugticket der Kuwait-Airlines von Frankfurt nach Bangkok erworben hatte, beim Einchecken durch die Fluglinie die Beförderung verweigert. Begründung: seine israelische Staatsangehörigkeit! Die staatliche Fluggesellschaft Kuwaits hatte sein Ticket kurzerhand storniert. Sie habe sich auf das Gesetz des Emirates berufen, das sogenannte Einheitsgesetz zum Israel-Boykott, welches dem Unternehmen verbiete, einem Israeli ein Flugticket zu verkaufen. Aus diesem Grunde sei auch das bei dem Flug erforderliche Umsteigen in Kuwait für einen israelischen Staatsbürger verboten. Die Strafandrohung bei einem Handel mit Israelis liege laut dieser vom Staat Kuwait festgesetzten, rechtlich bindenden Vorschrift bei einer Gefängnisstrafe und harter Gefängnisarbeit zwischen drei und zehn Jahren.

Der Magistrat muss hier ein eindeutiges Zeichen setzen“, sagt Rainer Rahn, AfD-Fraktionsvorsitzender der AfD im Römer. „Unmissverständlich ist klarzustellen, dass die Anwendung ausländischer Gesetze, die in dieser Weise diskriminierende – und vorliegend zusätzlich in letzter Konsequenz antisemitische – Regelungen enthalten, unter keinen Umständen geduldet werden kann“, so Rahn. Seit September befasst sich das Landgericht Frankfurt mit dem Fall, da der israelische Passagier gegen die Fluglinie klagt. „Sollte das Gericht seine Entscheidung tatsächlich davon abhängig machen, ob das zitierte Gesetz der Fluglinie die Beförderung von Passagieren aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit untersagt, wäre dies ein weiteres katastrophales Zeichen für Rechtsbruch“, erklärt Rahn.

Es ist mit der in Deutschland geltenden Rechtsordnung in keinem Fall vereinbar, in unserem Land ausländische Gesetze anzuwenden, die den Gesetzen der Bundesrepublik entgegenstehen. Hier handelt es sich sogar um eine Regelung, die gegen das Grundgesetz verstößt!“, fährt der AfD-Fraktionschef fort. „Erschwerend kommt dabei hinzu, dass sich die von der Fluggesellschaft angewendete gesetzliche Bestimmung explizit gegen Bürger des Staates Israel richtet. Inhaltlich entsprechen sie damit den Nürnberger Gesetzen, auch als Nürnberger Rassengesetze bezeichnet, von 1935. Alleine die Andeutung des Gerichts, den Ausgang des Rechtsstreits von der Existenz oder dem konkreten Text eines solchen Gesetzes abhängig zu machen, ist ein ganz und gar fatales Zeichen“, schließt Rahn.

 

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