Kosten der Stadt für ‚Schutzsuchende‘ und umA veröffentlichen

Die AfD im Römer wünscht vom Magistrat zu erfahren, wie viele sogenannte Schutzsuchende in Frankfurt registriert sind. Dabei sollten die Angaben zwischen anerkannten bzw. abgelehnten Asylbewerbern und solchen, deren Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, Kontingentflüchtlingen, Flüchtlinge i.S. der Genfer Konvention sowie jenen mit subsidiärem Schutz spezifizieren. Zum Hintergrund: Zuletzt berichtete die BILD-Zeitung unter der Überschrift ‚Das kosten uns abgelehnte Asylbewerber‘, dass die staatlichen Leistungen für Asylbewerber im Jahr 2016 um 73 Prozent gegenüber dem Vorjahr gestiegen seien. Und das obwohl die offizielle Zahl der Leistungsempfänger im gleichen Zeitraum von 974.551 auf 728.239 abgenommen hätte. Aus einem Bericht des Statistischen Bundesamtes geht dem Blatt zufolge hervor: Die Zahlungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) von Bund, Länder und Gemeinden seien im Jahr 2016 auf insgesamt 9,2 Milliarden Euro gestiegen. 2015 waren es noch rund 5,2 Milliarden. 2016 hätten mehr als 23 000 ‚vollziehbar Ausreisepflichtige‘ insgesamt 300 Mio. Euro an Leistungen bezogen. Damit seien im Schnitt 2016 pro Leistungsbezieher 12.680 Euro ausgegeben worden, pro Monat etwas mehr als 1.000 Euro. Nun erkundigt sich Rainer Rahn, AfD-Fraktionsvorsitzender im Römer: „Wie sind die ‚Schutzsuchenden‘ in Frankfurt derzeit eigentlich untergebracht?“

Auch zu unbegleiteten minderjährigen Asylbewerbern (umA) hat die AfD Fragen. Schließlich hatte der Deutsche Städte- und Gemeindebund bereits vor Längerem vor einer Kostenexplosion für diese Personengruppe gewarnt. Alleine die Unterbringung eines minderjährigen Flüchtlings kostet pro Monat zwischen 3.000 und 5.000 Euro. Abgesehen hiervon mehren sich laut Presseberichten in zahlreichen Fällen Zweifel am Wahrheitsgehalt der Selbstauskunft seitens der Asylbewerber zum angegebenen Alter. Pässe kann ein Großteil der Zugereisten nicht vorlegen. Rahn interessiert sich dafür, wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge derzeit in der Stadt Frankfurt untergebracht sind. „Auf welcher Grundlage erfolgte die Einstufung als Minderjährige bei diesen Personen? Bei wie vielen dieser Personen ist die Einstufung als Minderjährige zweifelsfrei erwiesen?“, möchte der AfD-Fraktionschef wissen.

Welche Leistungen erhalten derzeit die ‚Schutzsuchenden‘ im Allgemeinen und die unbegleiteten Minderjährigen im Besonderen durch die Stadt Frankfurt? Unabhängig von Sachleistungen und Geld, ebenso unabhängig von Kostenträgern wie Stadt, Land oder Bund“, hakt Rahn nach. Und: „Wie hoch sind die Kosten, die der Stadt Frankfurt insgesamt pro Jahr für diese Personen entstehen? Aufgeschlüsselt nach den einzelnen Leistungsarten und unabhängig von einer eventuellen Erstattung durch Land oder Bund.“ Rahn fordert abschließend Antwort auf die Frage: „Wo finden sich die Kosten im Haushaltsentwurf der Stadt Frankfurt für die Jahre 2015 und 2016?“

 

Kontakt fraktion@afd-im-roemer.de