Vielen Dank, Frau Vorsteherin,

meine sehr verehrten Damen und Herren!

 

Als Stadtrat Frank am 14. November 2014 den Vertrag mit dem DFB unterschrieben hat, hat er wahrscheinlich nicht geahnt, dass das Thema anderthalb Jahre später noch immer auf der Agenda steht und dass das Ganze nicht so verlaufen würde, wie Sie sich das damals wahrscheinlich vorgestellt haben.

 

Ausgangspunkt war die Tatsache, dass der DFB irgendwann bei Ihnen vorstellig geworden ist und den Wunsch geäußert hat, dass die Stadt ihm ein Gelände für eine Akademie zur Verfügung stellen möge. Sie haben dann mehr als 20 Areale zur Auswahl gehabt, haben auch zwei oder drei geeignete Areale gefunden, und dann tauchte plötzlich das Rennbahngelände auf. Wir konnten auch im Akteneinsichtsausschuss eigentlich nicht erklären, wie das zustande kam. Sie haben dies dann natürlich in mehreren Zeitungsinterviews erklärt. Sie sagten, ich zitiere: „Wir machen dem DFB ein Angebot, das er nicht ablehnen kann.“ Gemeint war eben das Rennbahnareal, das Sie dem DFB praktisch geschenkt haben oder schenken wollten. So kam es dann zu diesem Vertrag am 14.11.2014. Was Sie dabei offensichtlich sicherlich gewusst, aber eben sträflich unterschätzt haben, war die Tatsache, dass dieses Gelände noch vertraglich gebunden war. Es war verpachtet und es bestanden eine ganze Reihe von Unterpachtverträgen. Sie haben sich wahrscheinlich vorgestellt, dass es relativ einfach ist, diese Verträge zu kündigen oder aufzulösen und einfach dafür etwas zu zahlen, und dann bekommen Sie das schon in den Griff.

 

Sie haben auch ein sehr ambitioniertes Datum im Vertrag festgelegt, nämlich den 01.01.2016, ein Datum, das mittlerweile fast ein halbes Jahr zurückliegt, ohne dass Sie die Übergabe zu diesem Zeitpunkt bewerkstelligen konnten. Sie haben dann als nächsten Schritt, als Sie nicht weiterkamen, die Hippodrom GmbH – eigentlich eine wertlose GmbH, weil sie zur Liquidation ansteht – für drei Millionen Euro erworben. Nachdem der Golfklub nicht freiwillig gegangen ist, haben Sie ihn auch mit drei Millionen Euro ausbezahlt. Nun sind wir schon bei sechs Millionen Euro. Nachdem der Termin 01.01.2016 verstrichen ist, ohne dass Sie das Areal übergeben konnten, haben Sie auch noch mit dem DFB einen Schadensersatz von bis zu einer Million Euro vereinbart. Das heißt, wir sind mittlerweile bei sieben Millionen Euro. Nur die Tatsache, dass Sie versuchen, ein Vertrag einzuhalten, hat Sie jetzt schon sieben Millionen Euro gekostet, Sie erhalten aber als Pacht für 99 Jahre weniger, nämlich nur 6,8 Millionen Euro, beziehungsweise erhalten diese Pacht wahrscheinlich nicht, denn die Pacht wird nur fällig, wenn das Areal auch übergeben wird.

 

Nun geht die Geschichte weiter. Der Rennklub hat die Kündigung, die Sie ihm beziehungsweise über die Hippodrom GmbH haben zukommen lassen, nicht akzeptiert und Sie haben daraufhin eine Räumungsklage gegen den Rennklub eingereicht. Der Bürgermeister, der heute leider nicht da ist, zeigte sich in einem Interview wenige Wochen vor dem Stichtag 01.01.2016 noch optimistisch. Auf die Frage der Frankfurter Rundschau, ob er glaubt, dass die Übergabe am 1. Januar stattfinden könnte, hat er gesagt, ich zitiere: „Es kann vor Gericht sehr schnell gehen. Wir werden Recht bekommen und dann haben wir einen Räumungstitel.“ Alleine dieses Zitat, dass jemand sagt, man werde Recht bekommen, zeigt eine seltene Kombination von Arroganz und Selbstüberschätzung.

 

(Beifall)

 

Niemand, der sich in einem Rechtsstreit befindet, weiß, wie er ausgeht. Natürlich glaubt jeder der klagt, dass er gewinnt. Das hat vielleicht auch eine gewisse Wahrscheinlichkeit, aber dass sich jemand hinstellt und sagt, man werde gewinnen, das ist schon relativ einmalig. Niemand kann den Ausgang eines Rechtsstreits vorhersehen. Noch in der Fragestunde im Dezember, am 17.12.2015, beantwortete der gleiche Bürgermeister eine Frage, eine ähnlich gelagerte Frage, ich zitiere die Antwort: „Die klare Rechtslage lässt wegen des fehlenden Besitzrechts des Rennklubs eine schnelle Entscheidung erwarten.“ Das Einzige, was schnell ging, war die Abwahl des Bürgermeisters, aber der Rechtsstreit, auf den er Bezug genommen hat, schwebt noch immer.

 

Die Räumungsklage blieb bisher erfolglos. Immerhin wurde für den 28.04. dieses Jahres ein Termin angesetzt, wo theoretisch auch ein Urteil zugunsten der Stadt hätte fallen können. Ich sage ausdrücklich hätte fallen können, denn dieser Termin wurde abgesagt. Die Begründung lautet, und ich zitiere aus dem Beschluss des Landgerichtes: „Der Termin zur mündlichen Verhandlung vom 28.04. wird aufgehoben. Die Aufhebung war aufgrund der Klageerweiterung durch die Klägerin“ – das ist die Stadt Frankfurt – „geboten, da die Frist gemäß § 132 ZVO nicht mehr zu wahren ist.“ Das heißt, die Stadt Frankfurt hat die Klage erweitert mit der Folge, dass dort eben eine Frist nicht mehr eingehalten werden konnte und deswegen der Termin, auf den die Stadt Frankfurt relativ viel gesetzt hat, aufgehoben wurde, folglich also eine Zeitverzögerung aus eigener Schuld.

 

Nun gibt es einen weiteren Rechtsstreit. Die Stadt hat angekündigt, die Tribüne abzureißen, der Rennklub hat dagegen eine einstweilige Verfügung erwirkt. Auch diese einstweilige Verfügung vom Februar dieses Jahres hat die Stadt angegriffen und ist auch dort in zweiter Instanz unterlegen. Das heißt, diese einstweilige Verfügung wurde bestätigt. Das Ergebnis des ganzen Desasters ist, dass es mehrere Rechtsstreitigkeiten gibt, deren Ausgang völlig offen ist, und es ist nicht so wie der Magistrat glaubt, dass er Recht bekommt. Niemand kann den Ausgang dieser Rechtsstreitigkeiten vorhersehen. Es ist aber sicher, dass die Rechtslage keineswegs klar ist. Sie ist unübersichtlich. Wir haben es mit einer relativ komplizierten Materie zu tun. Die Materie ist so kompliziert, dass momentan noch das Gericht intern darüber berät, welche Kammer überhaupt zuständig ist oder welches Gericht überhaupt zuständig ist. Selbst das ist noch nicht einmal entschieden. Und sicher ist auch, dass alle Parteien, also beide Parteien, die daran beteiligt sind, durch alle Instanzen gehen werden. Im Extremfall heißt das dann eben bis zum Europäischen Gerichtshof.

 

Alleine deswegen und wegen der Komplexität der Materie ist von einem Rechtsstreit auszugehen, der fünf oder auch zehn Jahre dauern könnte. Sicher ist, dass der DFB nicht so lange warten wird. Der DFB will irgendwann einmal anfangen zu bauen, nächstes Jahr oder spätestens übernächstes Jahr. Sicher ist, dass der DFB ein Projekt, das 100 Millionen Euro kosten soll, nicht auf einem streitbefangenen Gelände errichten wird. Er würde sich sonst in die Gefahr begeben, dass ein Gericht irgendwann entscheidet, dass die Gebäude im Wert von 100 Millionen Euro wieder abgerissen werden müssen.

 

Spätestens zu diesem Zeitpunkt und an dieser Stelle würde jeder intelligente Mensch – ich betone intelligent – einen Plan B entwickeln.

 

(Beifall)

 

Dieser Plan B könnte so aussehen, dass absehbar ist, dass dieses Areal nicht übergeben werden kann, jedenfalls nicht in den nächsten fünf oder zehn Jahren und man dem DFB ein alternatives Areal anbieten müsste, damit er überhaupt in Frankfurt bleibt. Denn wenn man dem DFB sagt, es gibt nur dieses Areal und sonst keines, dann wird er irgendwann ungeduldig und sich überlegen, ob er nach München, Berlin, Hamburg oder sonstwo hingeht.

 

Das heißt, hier müsste der Magistrat tätig werden. Ich habe den Magistrat in der letzten Fragestunde auch gefragt, ob er einen solchen Plan B hat. Die Antwort war kurz und prägnant: Nein! Das ist der Grund für unseren Antrag. Wenn der Magistrat das nicht freiwillig tut und nicht freiwillig die Notwendigkeit dieser Maßnahme sieht, soll er dazu bewegt werden. Wir haben deswegen diesen Antrag gestellt, der genau das fordert. Der Magistrat soll aufgefordert werden, mit dem DFB in Verhandlungen zu treten und ihm ein alternatives Areal – es gibt geeignete Areale – zur Verfügung stellen, damit sichergestellt ist, dass der DFB hier in Frankfurt bleibt und seine Akademie, eben wie vorgesehen, auch hier in Frankfurt errichten kann, aber eben nicht auf dem Rennbahnareal.

Vielen Dank!

 

(Beifall)