Rede des Stadtverordneten Dr. Dr. Rainer Rahn zum Antrag der Koalition NR 478 zur dauerhaften Installation von gleichgeschlechtlichen Ampelpärchen an der Konstablerwache.
Zur Rede gibt es noch einen Wortbeitrg des Stadtverordneten Rahn auf die Erwiderungen der anderen Parteien.
Herr Vorsteher,
meine sehr verehrten Damen und Herren!
Herr Müller, zum Glück ist es völlig unerheblich, ob Sie dulden, was hier gesprochen wird oder nicht. Wir leben hier immer noch in einer Demokratie.
(Zurufe)
Was hier gesprochen wird oder nicht, entscheidet der Stadtverordnetenvorsteher nach bestimmten Kriterien, und nicht Sie.
Die meisten von Ihnen hätten an dieser Stelle gerne die Debatte über die Eintracht gehabt. Wir hatten nie vor, hier über den Fischer zu diskutieren. Wir haben das vor einer Woche angemeldet. Ich hatte allerdings nicht erwartet, dass mir alle auf den Leim gehen, große Reden vorbereiten und dann versuchen, die irgendwo unterzubringen. Das tut mir auch leid, aber gerade bei Ihnen, Herr zu Löwenstein, hätte ich nicht erwartet, dass Sie auf einen so plumpen Trick hereinfallen.
(Beifall)
Ich will jetzt zum Thema kommen, denn der Antrag, der uns hier vorliegt, hat durchaus einen Kern, der ernst zu nehmen ist. Das Anliegen als solches ist durchaus ernst. Wir lehnen den Antrag aber deswegen ab, weil er handwerklich grottenschlecht gemacht ist. Ich will das auch begründen. Ich mache Ihnen eigentlich seit zwölf Jahren vor, wie es geht, aber Sie lernen es ja nicht.
(Zurufe)
Ihr Antrag lautet: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob diese Ampelsignale statt an den drei oder vier Tagen im ganzen Jahr positioniert werden können und was das kostet. Offensichtlich ist Ihnen entgangen, dass wir das schon vor drei Jahren an dieser Stelle diskutierten. Ich war der Erste, der diese Frage in einer Fragestunde 2015 überhaupt aufgeworfen und dem Magistrat genau diese Frage gestellt hat. Es ist die Frage Nr. 2307 vom 13.07.2015. Das können Sie nachlesen. Der Dezernent hat einmal ein Bibelzitat gebracht, das steht ihm zu und es ist durchaus naheliegend, und dann hat er in seiner Antwort ausgeführt, dass diese Ampelpärchen nur anlassbezogen, sprich zum CSD, installiert werden sollen. Zu den Kosten hat er sich auch geäußert in der B 337 vom 11.09.2015. 20 Signalmasten kosten 1.000 Euro. Ich rechne Ihnen das auch aus. Das sind also pro Ampel 50 Euro. Die Fragen, die Sie in Ihrem Antrag stellen, sind alle schon längst beantwortet. Die wichtigste Frage haben Sie aber nicht gestellt, nämlich ob diese Ampeln überhaupt zulässig sind. Mit dieser Frage hat sich der damalige Verkehrsdezernent Majer auch nicht beschäftigt, er hat das Ganze zwar aus der theologischen Perspektive beleuchtet, aber nicht aus der rechtlichen.
(Beifall)
Die Straßenverkehrsordnung gibt keine Auskunft darüber, aber …
(Zurufe)
Lassen Sie mich einmal ausreden.
… die Richtlinie für Lichtsignalanlagen, kurz RiLSA, aus dem Jahre 2015. Ich zitiere aus dieser Vorschrift, unter 6.2.7 steht dort: „Im roten Leuchtfeld muss das Sinnbild eines stehenden, im grünen Leuchtfeld das Sinnbild eines schreitenden Fußgängers gezeigt werden (siehe Abbildung 52). Die gemäß Einigungsvertrag zugelassenen Ampelmännchen“, also das, was wir aus der DDR kennen, „können ebenfalls verwendet werden.“ Die genannte Vorschrift sagt nichts darüber aus, ob dieser Fußgänger schwul sein darf oder nicht. Sie sagt aber klar, es darf nur einer sein, kein Paar, also nicht mehrere. Die Frage ist klar beantwortet. Dieses Lichtsignal muss das Sinnbild eines einzelnen Fußgängers zeigen, und damit sind diese Signale nach der genannten Richtlinie nicht zulässig. An dieser Stelle muss man sich natürlich die Frage stellen, muss man jede Vorschrift, jede Richtlinie beachten? Es geht hier um ein wichtiges Anliegen. Es geht, wie Sie selbst in Ihrem Antrag schreiben, um ein permanentes Zeichen für Offenheit und Akzeptanz. Das heißt, dieses Ziel rechtfertigt natürlich das Abweichen von kleinkarierten Vorschriften. Aber dann, wenn man das will, muss man auch andere benachteiligte Gruppen berücksichtigen, die eben auch unter fehlender Akzeptanz leiden. Das heißt, man muss dann auch andere Gruppen auf den Ampeln darstellen, zum Beispiel Frauen. Das ist zwar keine Minderheit, aber sie sind auf den Ampeln nicht dargestellt. Inter- und Transsexuelle, das dritte Geschlecht müsste dargestellt werden, das es nach Angaben des Bundesverfassungsgerichts gibt. Bürger mit Migrationshintergrund, eine Minderheit, die auch diskriminiert wird, auch die müssten auf den Ampeln dargestellt werden. Religiöse Minderheiten müssten dargestellt werden. Wie soll sich zum Beispiel der muslimische Mitbürger mit vier Frauen auf diesem Ampelsymbol wiederfinden? Wo soll der die Straße überqueren?
(Zurufe)
Das ist aber nicht alles. Das Ampelmännchen ist ein Piktogramm, das heißt, es steht stellvertretend für eine Person. Diese Piktogramme finden wir nicht nur auf den Ampeln, sondern auch an anderer Stelle. Man muss da gar nicht weit laufen, nur hier aus dem Raum heraus. Da gibt es Piktogramme, die einen Fluchtweg anzeigen, auch auf den Toilettentüren finden sich Piktogramme. Das heißt, dort müsste man dann die diskriminierten Minderheiten eben auch entsprechend abbilden. Wenn Ihnen das Anliegen wirklich ernst ist, dann machen Sie keinen Prüfen-und-berichten-Antrag, sondern beantragen Sie wirklich einmal etwas Sinnvolles. Dann beauftragen Sie den Magistrat tatsächlich, an allen städtischen Ampeln, Toilettentüren, Fluchtwegen, also überall dort, wo Piktogramme sind, diese entsprechend auszuweisen. Das heißt, dort werden Ampelpersonen aller Geschlechter, aller sexueller Orientierungen, aller Religionen und aller Hautfarben gezeigt, und das Ganze natürlich auch in der korrekten Quotierung. Dann wird Frankfurt endlich Welthauptstadt des Irrsinns.
Vielen Dank!
(Beifall)
2. Wortbeitrag Rahn:
Herr Vorsteher!
Wir sind jetzt vielleicht ein bisschen weit vom Thema abgekommen, aber ich wollte zu Ihnen, Herr Becker, noch ein paar Worte sagen. Zunächst einmal, die Zusammensetzung dieses Hauses ist aus einer demokratischen Wahl hervorgegangen. Das passt Ihnen nicht. Das ist mir schon klar. Auch der neue Bundestag ist aus einer demokratischen Wahl hervorgegangen. Dort hat Ihre Partei – ich weiß nicht wie viele – Sitze verloren. Andere Parteien auch. Das ist natürlich klar, die 90 oder 92 Sitze sind natürlich irgendeiner anderen Partei weggenommen worden. Dass Ihnen das nicht passt, ist völlig klar. Was Sie inhaltlich zur AfD gesagt haben, muss ich nicht kommentieren, weil es im Grunde genommen schwachsinnig ist. Aber es gibt einen Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, das ist also nicht irgendein Gericht, sondern das höchste Verwaltungsgericht in Hessen, das im Zusammenhang damit, dass es dem Oberbürgermeister eine Verletzung der Neutralitätspflicht attestiert hat, auch der AfD attestiert hat, dass sie eine normale demokratische Partei ist. Das ist Gegenstand der Prüfung dieses Rechtsstreites gewesen und das Gericht hat klar festgestellt, dass die AfD eine demokratische, rechtsstaatliche Partei ist. Das sollten Sie zur Kenntnis nehmen und hier nicht irgendwelchen Unsinn verbreiten.
(Beifall, Zurufe)