Rede des Stadtverordneten Dr. Dr. Rainer Rahn zum Antrag der Koalition NR 490 zur medizinischen Vergabe von Cannabisprodukten.

 

Herr Vorsteher,

meine sehr verehrten Damen und Herren!

 

Ich bin jetzt wahrscheinlich der Erste, der tatsächlich zur Vorlage NR 490, überschrieben mit „Medizinische Vergabe von Cannabisprodukten“, spricht. Der Ausgangspunkt ist die Verkehrs- und Verordnungsfähigkeit, die seit dem 19.01.2017, nach der Änderung des BtMVV, gegeben ist. Jetzt muss man sich fragen, was hat die Stadt Frankfurt damit zu tun? BtMVV ist Sache des Bundes. Normadressat sind die Ärzte und Apotheker, die Kommune hat damit nichts zu tun. Insofern erschließt sich mir auch die Logik dieses Fragenkataloges nicht ganz. Da wird zum Beispiel nach der Versorgungsstruktur mit medizinischen Cannabispräparaten gefragt. Dafür sind die Apotheken und die Apothekenkammern zuständig. Es wird nach Informationen für Ärzte gefragt. Dafür sind die Ärztekammern zuständig. Es wird gefragt, ob medizinischer Cannabis in ausreichender Menge vorhanden sei. Das ist eine Frage von Indikation und Abgabe. Das kann der Magistrat nicht beantworten und es wird nach der Kostenübernahme durch die Krankenkasse gefragt. Auch dafür ist die Stadt nicht zuständig, das ist Sache der Krankenkassen. Das sind alles Fragen, die nicht in den Zuständigkeitsbereich des Magistrats fallen. Es wurde heute schon festgestellt, dass die Verschreibungen relativ selten sind. Das liegt einfach daran, dass sie sehr ausführlich begründet werden müssen. Das ist auch richtig so. Eine Therapie kann im Jahr bis zu 20.000 Euro kosten und die Kassen prüfen natürlich sehr genau, ob sie das übernehmen wollen oder nicht, um Missbrauch zu vermeiden.

 

Ich habe heute in der Frankfurter Rundschau gelesen, dass Herr Majer, der Gesundheitsdezernent – er ist heute leider nicht da -, sich dafür einsetzen würde, ich zitiere aus der Frankfurter Rundschau, .dass es in Frankfurt bald genügend gut informierte Ärzte geben werde, die Cannabis bei einer entsprechenden Indikation verschreiben.. Hierzu ist zu sagen, die Ärzte sind gut informiert und die Ärzte unterliegen, im Gegensatz zu den Theologen, einer berufsrechtlichen und gesetzlichen Fortbildungspflicht und der kommen sie auch nach. Die Ärzte brauchen mit Sicherheit keine selbstgefälligen theologischen Belehrungen eines Gesundheitsdezernenten.

 

(Beifall)

 

Die Diagnose wird von den Ärzten aufgrund medizinischer Befunde gestellt. Sie entscheiden eigenverantwortlich über die Therapie. Sie entscheiden darüber, ob etwas verordnet wird oder nicht. Dann hat sich der Gesundheitsdezernent zur Frage der Kostenübernahme durch Krankenkassen geäußert. Der Gesundheitsdezernent hofft, dass die Krankenkassen Cannabis .ohne bürokratischen Aufwand bezahlen.. Auch hier zeigt der Gesundheitsdezernent, dass er keine Ahnung hat, um was es geht. Der Gesetzgeber hat diesen bürokratischen Aufwand, wie es der Gesundheitsdezernent bezeichnet, durchaus mit Bedacht aufgebaut, um Missbrauch zu verhindern. Das trifft im Übrigen für jede BTM‑pflichtige Substanz zu. Da müssen bestimmte Regularien eingehalten werden. Es ist sehr aufwendig, die Formulare auszufüllen, hat aber auch seinen Grund. Jetzt haben Sie schon gesagt, um was es Ihnen geht. Es geht Ihnen eigentlich gar nicht um das Medizinische, sondern um die komplette Freigabe von Cannabis. Das ist ein völlig anderes Thema. Das hat mit der Vorlage NR 490 nichts zu tun. Für die Fragen ist der Magistrat nicht zuständig und deswegen lehnen wir diese Vorlage ab.

 

Vielen Dank!

(Beifall)