Rede des Stadtverordneten Reinhard Stammwitz zur Anregung der KAV  K 82 zur Einstellung von „Bewerberinnen und Bewerbern mit ungenügenden Deutsch-Kenntnissen

Herr Vorsteher,

meine sehr verehrten Damen und Herren!

Die Debatte verlief bislang auffallend ruhig, deswegen freue ich mich, dass ich als Neuling vom Thema Friedhofsruhe nun zu einem anderen Thema überleiten und dabei vermutlich ein wenig Stimmung in die Bude bringen kann. Die Kommunale Ausländervertretung weist in ihrer Anregung K 82 darauf hin, dass bei der Stadt Frankfurt fachlich hoch qualifizierte Menschen nur deshalb nicht eingestellt werden würden, weil diese über mangelnde Deutschkenntnisse verfügen. Dabei räumt die KAV selbst ein, dass gute Deutschkenntnisse gerade für eine Behörde wichtig, ich würde sogar sagen essenziell sind. Gleichwohl regt die KAV an, von der bisherigen Einstellungspraxis abzurücken, unter der Bedingung, dass solche Bewerber sich zur Teilnahme an einer berufsbezogenen Sprachförderung verpflichten, entweder nach dem ESF‑BAMF-Programm oder aber gemäß § 45 a Aufenthaltsgesetz. Hierzu muss man wissen, das ESF‑BAMF‑Programm richtet sich an Personen, ich zitiere, „die noch zu geringe Sprachkenntnisse haben, um einen Arbeitsplatz zu finden.“ Es geht also um Leute mit rudimentären Deutschkenntnissen. Das Paragraf‑45‑Programm stellt hingegen auf Personen ab, ich zitiere, „die bereits gute bis sehr gute Deutschkenntnisse haben und sich sprachlich und fachlich weiterqualifizieren möchten.“

Was soll man von der Anregung der KAV halten? Insbesondere, was soll man davon halten, dass auch Menschen mit rudimentären Deutschkenntnissen unmittelbar einen Arbeitsvertrag erhalten sollen? Ich denke, folgende Fragen führen uns weiter. Erstens: Ist es den Kunden der Stadtverwaltung, also den Bürgern der Stadt Frankfurt, zuzumuten, dass diese bei der Nachfrage nach Dienstleistungen auf Verwaltungskräfte treffen, die nur über sehr unzureichende Deutschkenntnisse verfügen? Zweitens: Ist dies dem Steuerzahler überhaupt zuzumuten? Diesbezüglich konkret gefragt: Ist es vertretbar, dass Personen ein steuerfinanziertes Gehalt erhalten, die a) mangels Deutschkenntnissen zwangsläufig keine adäquate Arbeitsleistung erbringen können, die b) über Monate hinweg nicht zur Verfügung stehen, da sie einen Großteil ihrer bezahlten Arbeitszeit für Sprachkurse aufwenden würden und die c) keine Gewähr dafür bieten, dass sie das angestrebte Sprachniveau überhaupt erreichen werden? Letztes gilt vor allem für Personen, die den ESF‑BAMF‑Sprachkurs besuchen. Laut Presseberichten scheitert hier jeder zweite Teilnehmer an dem Deutschtest.

Wahrscheinlich ist die Probezeit dann bereits vorbei und die Auflösung des Anstellungsverhältnisses wird teuer.

Werte Kolleginnen und Kollegen, die AfD hat die Anregung K 82, denke ich, unvoreingenommen und sorgfältig hinterfragt. Wir sind der Ansicht, dass das weder dem Bürger noch dem Steuerzahler zuzumuten ist. Deshalb lehnen wir die Anregung K 82 ab. Gleichzeitig sprechen wir uns ausdrücklich für die Beibehaltung der bisherigen Einstellungspraxis aus. Zunächst muss man sich für einen bestimmten Job qualifizieren, und erst danach gibt es den Arbeitsvertrag. Gleichwohl ist unser Stil nicht, einfach nur nein zu sagen.

Inspiriert durch die Anregung K 82 unterbreiten wir folgenden konstruktiven Vorschlag: Vor allem wenn es um besonders rare Fachkräfte mit mangelnden Deutschkenntnissen geht, sollte man solchen Spezialisten zunächst eine spezielle Vereinbarung anbieten. In dieser verpflichtet sich der Spezialist, bestimmte Sprachkurse zu absolvieren und innerhalb eines abgesprochenen Zeitrahmens bestimmte Sprachdiplome zu erwerben. Umgekehrt verpflichtet sich die Stadt, sämtliche Kosten dieser Sprachkurse zu übernehmen, gegebenenfalls kann man Topleuten vielleicht auch noch einen Lebenshaltungskostenzuschuss gewähren. Beide Parteien unterschreiben einen Arbeitsvertrag, der nur dann in Kraft tritt, wenn die Bewerber im abgesprochenen Zeitrahmen ihre Sprachkurse erfolgreich absolviert haben. Gelingt einem Bewerber das nicht, dann kommt auch kein Anstellungsvertrag zustande. Ähnlich wie beim BAföG könnte man eventuell sogar Zuschüsse als Kredit gewähren. Werte Kolleginnen und Kollegen, ich würde mich freuen, wenn auch Sie sich mit diesen Gedanken von Fördern, aber vor allem auch von Fordern anfreunden könnten.

Zu guter Letzt erlaube ich mir noch, eine Frage in den Raum zu stellen. Was meint die KAV eigentlich, wenn sie die kulturelle Öffnung der Stadtverwaltung als Ziel benennt in ihrer Anregung? Zwei Varianten sind denkbar. Wofür steht die KAV? Erstens: Geht es der KAV primär darum, möglichst vielen Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit einen Job in der Stadtverwaltung zu verschaffen, oder aber – Variante zwei – geht es der KAV primär darum, kulturfremden Zuwanderern, die kein oder unzureichendes Deutsch sprechen, einen besseren Kundenservice zu bieten, wenn diese bei der Stadtverwaltung bestimmte Dienstleistungen abrufen oder nachfragen?

Die AfD unterstützt ausdrücklich Variante zwei, wobei wir allerdings die Einschränkung machen, dass damit in der Sache keine Besserstellung gegenüber den Einheimischen bestehen darf. Fakt ist, dass die KAV ausdrücklich auch Personen mit rudimentären Sprachkenntnissen einstellen möchte, deshalb drängt sich der Verdacht auf, dass es ihr primär um Klientelpolitik gemäß Variante eins geht. Dies vorausgesetzt, halten wir die Anregung K 82 für ebenso maßlos, wie seinerzeit die Anregungen zur Mohrenapotheke und zur Elfenbeinküste.

(Beifall)

Eine Identitätspolitik für Minderheiten mit haltlosen Übertreibungen – Mohrenapotheke -, aber auch eine zunehmend aggressive Interessen- oder Vorteilspolitik für Minderheiten ruft in diesem Land eine zunehmend aggressive Gegenreaktion hervor. Dies gilt vor allem dann, wenn diese Politik auch noch durch selbst ernannte und/oder kaum legitimierte Sprecher von Minderheiten betrieben wird. Aktuelle Umfragen im Kontext „Kreuzaufhängung in Bayern“ zeigen, dass es für solche Gegenreaktionen bereits in der Bevölkerung eine breite Zustimmung gibt.

(Zurufe)

Die Menschen hierzulande sind durchaus willig, Minderheiten zu schützen und deren Lebensstil zu tolerieren, aber sie wollen sich deshalb selbst weder verbiegen noch ihre eigenen Traditionen über Bord werfen. Die aufgezeigten Ereignisse und Entwicklungen vor Augen, stünde es deshalb der KAV – auch wegen der kümmerlichen Wahlbeteiligung von nur 6,2 Prozent – gut an, sich künftig gegenüber den Eingeborenen dieses Landes ein wenig kultursensibler zu verhalten.

Danke fürs Zuhören!

(Beifall)