Rede des Stadtverordneten Dr. Dr. Rainer Rahn zum Antrag der AfD NR 789 (Aufruf gegen „Gender-Unfug“).

Den Audio-Mitschnitt der Rede finden Sie am Ende des Textes, sowie hier.

Herr Vorsteher,
meine sehr verehrten Damen und Herren!

Wir behandeln heute den Antrag NR 789, mit dem Ziel, die Regelung der sogenannten geschlechtergerechten Sprache außer Kraft zu setzen. Diese Gender-Sprache gibt es seit ungefähr 30 Jahren, erfunden von zwei Sprachwissenschaftlern. Die Begründung für diese Spracheregelung war die, dass die männliche Dominanz in der Sprache die männliche Dominanz im täglichen Leben verfestigt. Ziel der Sprachreform war es, Frauen sichtbar zu machen. Hier liegt schon ein grundlegender Irrtum vor. Hier wird das biologische und das sprachliche Geschlecht verwechselt. Wenn man Bürger und Wähler sagt, meint man immer auch Bürgerinnen und Wählerinnen, umgekehrt gilt das genauso.

Wenn ich sage, die Person, dann sind eben auch Männer damit gemeint, und noch nie hat sich ein Mann darüber beschwert, dass es Muttersprache heißt, aber nicht Vatersprache, und es wurde auch noch nie gefordert, dass die Hälfte der Töchter-Unternehmen Söhne-Unternehmen genannt wird. Aber Sprachforscherinnen fühlen sich sprachlich diskriminiert und fordern deswegen eine Sprachreform, und zur Umsetzung gibt es zahlreiche Möglichkeiten. Es gibt die Doppelnennung, es gibt Schrägstrich/innen, Gendersternchen, x-Formen, also alles Formen, die man praktisch kaum schreiben und überhaupt nicht sprechen kann.

Die Politik hat es auch gerne aufgenommen. Fast alle Politiker machen diesen Unsinn mit. Man erlebt es ja hier in diesem Hause auch. Alle sprechen von Bürgerinnen und Bürgern, Wählerinnen und Wählern, Schülerinnen und Schülern. Weil aber die Redezeit im Parlament und auch im Fernsehen nicht entsprechend verlängert wird, wird das Ganze komprimiert, sprich genuschelt, und so werden die Frauen dann eben wieder sprachlich unsichtbar, oder besser gesagt, unhörbar.

Die Politiker begnügen sich aber nicht mit dem Sprechen, sondern sie wollen das Ganze auch in Texte gießen. Das machen sie auch in zahlreichen Gesetzen, Richtlinien und Leitfäden. Da gibt es zum Beispiel das Hessische Gleichberechtigungsgesetz. Dort heißt es in § 1: „Rechts- und Verwaltungsvorschriften sollen die Gleichstellung von Frauen und Männern sprachlich zum Ausdruck bringen. Dies gilt auch für den dienstlichen Schriftverkehr.“ Wie es konkret umgesetzt werden soll, ist nicht geregelt. Und die Umsetzung ist sehr unterschiedlich, mit wechselndem Erfolg, in jedem Fall aber inkonsequent. Manche Gesetze sind überhaupt nicht gegendert, zum Beispiel das Strafgesetzbuch. Da ist immer noch von dem Täter, dem Anstifter und dem Gehilfen die Rede. § 211 des Strafgesetzbuches lautet: „Der Mörder wird mit lebenslangem Freiheitsentzug bestraft“, die Mörderin aber offensichtlich nicht.

Die Straßenverkehrsordnung ist teilweise gegendert. Früher hieß es dort Fußgänger, Radfahrer und Fahrzeugführer, heute die zu Fuß Gehenden, die Rad Fahrenden, Fahrzeugführende oder wer ein Fahrzeug führt. Aber in § 26 heißt es „Fußgängerüberweg“, nicht aber „Fußgängerinnenüberweg“. Noch schlimmer ist der § 36 der Straßenverkehrsordnung. Dort heißt es: „Weisungen von Polizeibeamten sind zu befolgen.“ Schlussfolgerung: Weisungen von Polizeibeamtinnen müssen nicht befolgt werden.

Negativ belegte Begriffe werden prinzipiell nicht gegendert. In den U-Bahnen steht „Schwarzfahrer zahlen 60 Euro“, Schwarzfahrerinnen aber nichts. Hinweise in Läden „Ladendiebe werden angezeigt“, aber Ladendiebinnen offensichtlich nicht. Die Polizei warnt vor Taschendieben, Hütchenspielern und Trickbetrügern, aber niemals vor Taschendiebinnen, Hütchenspielerinnen und Trickbetrügerinnen, und sie fordert sachdienliche Hinweise zur Ergreifung von Tätern. Sie sucht nach Schlepperbanden, Strohmännern und Hintermännern, aber nie nach Hinterfrauen, und der Enkeltrick wird in der Regel heute von Enkelinnen verübt. Nie hört man etwas über Falschparkerinnen, Geldfälscherinnen, Einbrecherinnen und nichts über Steuersünderinnen, Hausbesetzerinnen, Terroristinnen, Faschistinnen, Rassistinnen und Kapitalistinnen sowie natürlich auch nichts über Populistinnen. Es gibt die Anonymen Alkoholiker, aber keine Alkoholikerinnen, und auf der Zigarrettenpackung steht „Raucher sterben früher“, Raucherinnen aber offensichtlich nicht.

(Heiterkeit)

Die Konsequenz ist amtlich. Das Bundeskanzleramt heißt seit Adenauers Zeiten so, obwohl dort seit 14 Jahren eine Bundeskanzlerin sitzt. Es gibt ein Bundesministerium für Verbraucherschutz, aber keines für Verbraucherinnenschutz, es gibt einen Hessischen Ministerpräsidenten, aber keine Ministerinnenpräsidenten. In Frankfurt gibt es den Oberbürgermeister, aber eben keinen Oberbürgerinnenmeister, es gibt ein Dezernat für Senioren, aber keines für Seniorinnen, und die Seniorenzeitschrift wird in der Regel von Seniorinnen gelesen. In Frankfurt gibt es ein Wählerverzeichnis, ein Bürgertelefon, einen Bürgerservice, ein Bürgerbüro, eine Bürgerbefragung und ein Einwohnermeldeamt, aber eben keine Bürgerinnenbefragung und kein Einwohnerinnenmeldeamt. In jeder Stadt gibt es Bürgersteige und Fußgängerzonen, aber eben keine Bürgerinnensteige und keine Fußgängerinnenzonen.

(Zurufe)

Die Führerscheinstelle in Frankfurt hat noch nie einen einzigen Führerinnenschein ausgestellt.

Aber auch auf dem Fahrrad sind Frauen nicht vor Diskriminierung sicher. Es gibt Gepäckträger und Fahrradständer, aber keine Gepäckträgerinnen und Fahrradständerinnen. Der Deutsche Fußballbund hat eine Frauenfußballmannschaft, und diese nimmt an der Fußballweltmeisterschaft teil, aber eben nicht an der Weltmeisterinnenschaft. Und wenn sie gewinnt, dann hat sie den Weltmeistertitel und nimmt an der Siegerehrung teil, aber nicht an der Siegerinnenehrung.

In der FAZ konnte man kürzlich lesen, dass geplant ist, dass 2024 eine bemannte Landung auf dem Mond stattfinden soll, diesmal soll aber kein Mann, sondern eine Astronautin zuerst aussteigen. In der Deutschen Nationalhymne heißt es nach wie vor, „brüderlich mit Herz und Hand“. Die Österreicher sind schon weiter, die haben ihre Nationalhymne gegendert. Wo es früher „Söhne“ hieß, heißt es heute „Söhne und Töchter“, aber dafür heißt es immer noch Vaterland.

Der Herr Stadtverordnetenvorsteher sprach heute von Besuchergruppen, obwohl auch Besucherinnen dabei waren. Er redet von dem Rednerpult, obwohl da eben auch Rednerinnen stehen, und in seinem Büro befinden sich Drucker, Kopierer, Datenträger und Leitz-Ordner, aber eben keine Leitz-Ordnerinnen.

(Zurufe)

Man muss sich natürlich fragen, kann man bei McDonald’s noch einen Hamburger bestellen, solange es dort keine Hamburgerinnen gibt? Aber selbst, wenn man konsequent gendert, gibt es Probleme. Zum Beispiel bei der Frage der Reihenfolge der Doppelnennung. Wer soll zuerst benannt werden, Mann oder Frau im Wechsel, und wenn ja, wie, und was ist mit feststehenden Begriffen wie „Adam und Eva“, „Hänsel und Gretel“ sowie „Romeo und Julia“.

Es gibt Sprichwörter „Übung macht den Meister“, aber nicht die Meisterin, „Der Klügere gibt nach“, aber die Klügere nicht, „Der Bock wird zum Gärtner gemacht“, aber niemals die Ziege zur Gärtnerin.

(Beifall, Heiterkeit)

Natürlich gibt es auch die Sendung – die Älteren erinnern sich noch daran – „Der blaue Bock“. Soll der jetzt in „Die blaue Ziege“ umbenannt werden? Gut, dass Heinz Schenk das nicht mehr miterleben muss.

(Beifall, Heiterkeit)

Dafür hat das Gendern absurde Wortschöpfungen kreiert. Heidi Wieczorek‑Zeul von der SPD sprach einmal von Mitgliedern und Mitgliederinnen, von Gästen und Gästinnen, ein ÖVP‑Politiker spricht von Kinderinnen und Kindern, und mein Installateur sagt immer Wasserhahn und Wasserhenne.

Als ob das nicht genug wäre, hat kürzlich das Bundesverfassungsgericht das dritte Geschlecht entdeckt, und jetzt wird es richtig kompliziert, denn jetzt haben wir nicht nur zwei, sondern eben mehr Geschlechter, die in die Gesetze eingebaut werden müssen. Da muss der Bundestag mit dem Grundgesetz anfangen. Artikel 3 heißt bis heute: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ Zukünftig muss es dann heißen: „Männer, Frauen und Angehörige aller anderen Geschlechter sind gleichberechtigt.“

Da kommt der Aufruf der Verein Deutsche Sprache zum richtigen Zeitpunkt: „Schluss mit dem Gender-Unfug“. Dieser Aufruf ist überfällig. Frankfurt sollte hier mit einem guten Beispiel vorangehen und die entsprechenden Regelungen außer Kraft setzen. Frankfurt sollte hier eine Vorreiterrolle – oder von mir aus auch eine Vorreiterinnenrolle – einnehmen und diesem Unfug ein Ende machen.

Vielen Dank!

(Beifall)

 

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