Rede der Stadtverordneten Anna Nguyen zu Antrag NR 467 der AfD („Die Bürger vor Umsatzsteuer-Mehrkosten bei städtischen Leistungen schützen“)

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

liebe Kolleginnen und Kollegen!

Ab Januar müssen Städte auf alle Leistungen Umsatzsteuer aufschlagen, die auch von privaten Anbietern erbracht werden können. Das sind beispielsweise Feinstaubplaketten oder bestimmte Bestattungsleistungen wie das Aufstellen eines Grabsteins. Sterben ab Januar also nur noch mit Umsatzsteuer. Beschlossen wurde diese Regelung auf Grundlage der Europäischen Mehrwertsteuersystemrichtlinie. Hier überdehnt die EU einmal wieder ihr nicht vorhandenes Mandat und demonstriert ihr Verständnis von Bürgernähe.

                              (Beifall)

Städte können sich allerdings dafür entscheiden, den Nettobetrag zu senken, damit der Preis für die Kunden trotz Steuerzuschlag unverändert bleibt. Ja, der Spielraum dafür ist nicht sehr groß, da das Kommunalabgabengesetz vorsieht, dass die Kosten der Leistungserbringung gedeckt werden müssen, aber gerade in Zeiten einer hohen allgemeinen Inflation und explodierender Energiekosten sollte die Stadt prüfen, wo eine Mehrbelastung der Bürger verhindert werden kann.

                              (Beifall)

Dass Sie alle diesen Antrag wie erwartet ablehnen, zeugt vom mangelnden Willen zur Zusammenarbeit zum Wohle der Menschen in dieser Stadt. Sie haben nicht das Wohl der Bürger im Blick, sondern nur das Wohl Ihrer eigenen Fraktionen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

                              (Beifall)