Rede des Stadtverordneten Andreas Lobenstein in der Aktuellen Stunde zu Frage 1587 zum Roger-Waters-Konzert

Sehr geehrter Herr Vorsteher,

werte Kollegen!

Weder als Privatmann noch in meiner Funktion als kulturpolitischer Sprecher unserer Fraktion hatte ich auch nur eine Sekunde lang erwogen, zum Konzert von Roger Waters zu gehen. Ich empfand seine Musik immer als etwas zu seicht, und vielleicht sieht Herr Waters es selbst auch ein bisschen so. Wie sonst käme er auf die absurde Idee, seine abstrusen politischen Ansichten durch unappetitliche Showeinlagen vermeintlich aufzupeppen?

Um es hier klipp und klar festzustellen: Für unsere gesamte Fraktion stellen die widerlichen BDS-Aktionen des Herrn Waters ein rotes Tuch dar, und wir sind hocherfreut, dass dies von links bis rechts in diesem Hause offensichtlich Konsens ist.

                              (Beifall)

Aber: Wenn nun nach dem völlig absehbaren Scheitern des Versuchs, das Konzert zu verhindern, nach Konsequenzen für künftige Konzerte und Veranstaltungen gefragt wird, muss ich Ihnen zum wiederholten Male in Erinnerung rufen, dass die Meinungsfreiheit hierzulande durch Artikel 5 unseres Grundgesetzes geschützt ist. Und: Die Grenzen der Meinungsfreiheit oder auch, ob der Tatbestand einer Volksverhetzung vorliegt, werden durch das Strafgesetzbuch definiert, nicht durch grüne oder linke Parteitage.

                        (Beifall, Zurufe)

Gerade von Ihrer Seite wird doch ständig Toleranz oder sogar Akzeptanz zu allem eingefordert, was Ihrem Gusto entspricht. Dann leben Sie es doch bitte auch einmal vor, wenn es um Meinungen oder auch um schwer erträgliche Äußerungen geht, die Ihnen nicht passen.

Noch eines: Es steht zwar so nicht explizit im Grundgesetz, aber der Bürger hat das Recht, in privaten Angelegenheiten von Politikern oder anderen selbsternannten Volkserziehern einfach auch einmal in Ruhe gelassen zu werden.

Vielen Dank!

                              (Beifall)