Finanzielle Rückforderungen der Stadt gegenüber der AWO konsequent einfordern
In den Anfragen A812/2020 und A813/2020 stellt die AfD-Fraktion im Römer dem Magistrat eine Vielzahl von Fragen, welche die finanziellen Rückforderungen der Stadt Frankfurt gegenüber der AWO Frankfurt, im Zusammenhang des Betriebs der sozialen Dienstleistungen (A812) und der Kitas (A813) betreffen.
Die Medien berichteten, dass die Stadt von der Arbeiterwohlfahrt Frankfurt (AWO) die Rückzahlung von Zuschüssen in Höhe von 900.000 Euro fordert. Dieser Betrag sei alleine für die Jahre 2017 und 2018 als Zuschüsse für den Betrieb von Kitas durch die AWO zweckwidrig verwendet worden. Die AWO habe einen Teil ihrer Zuschüsse zweckentfremdet. Teilweise habe die AWO das Gehalt für mehrere Vollzeitstellen an dieselben Mitarbeiter gezahlt. Die zuständige Dezernentin sprach in diesem Zusammenhang von „gezielten Betrügereien“ und von „krimineller Energie und Vorsatz“. Unabhängig hiervon bestehen von Seiten der Stadt Rückzahlungsforderungen gegen die AWO in Höhe von 250.000 Euro, die sich auf andere soziale Dienstleitungen beziehen, welche die AWO im Auftrag der Stadt erbracht hat.
Die AfD-Fraktion fragt in den beiden Anfragen u.a. nach den Kriterien, die den Zuschüssen der Stadt an die AWO für deren sozialen Dienstleistungen und Kitas zugrunde gelegt werden und wie der Magistrat die vertraglich zugesicherten finanziellen Leistungen der Stadt an die AWO dahingehend kontrolliert, ob die zugesicherten bzw. im Zuwendungsbescheid festgelegten Leistungen auch tatsächlich erbracht werden. Des Weiteren, auf welcher Grundlage diese Zuwendungen erfolgen, wie der Magistrat überprüft ob die zugesicherten Leistungen erbracht werden, ob die AWO die bisherigen Rückforderungen der Stadt anerkannt hat und welche Maßnahmen der Magistrat ergreift, damit die berechtigten Forderungen der Stadt auch durchgesetzt werden können.
Außerdem möchte die AfD-Fraktion wissen, ob der Magistrat Strafanzeige gegen die Verantwortlichen der AWO gestellt hat und welche weiteren Zeiträume der Magistrat bzgl. zweckwidrig verwandter Zuschüsse an die AWO überprüft werden. Dr. Helmut Alt, Mitglied der AfD-Fraktion im Finanzausschuss fasst zusammen: „Der Magistrat muss konsequent handeln, damit die Stadt Frankfurt alle missbräuchlich verwandten Zuschüsse von der AWO zurückerhält. Dies ist er den Frankfurter Steuerzahlern schuldig.“
Kontakt: fraktion@afd-im-roemer.de