Klage gegen Heimatumlage: Stadtkämmerer setzt abgelehnte Forderung der AfD-Fraktion um!

Der Stadtkämmerer hat angekündigt, dass die Stadt gegen die Einführung der „Heimatumlage“ durch das Land Hessen klagen werde. Wie ein von ihm in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten ergeben habe, ist diese Umlage verfassungswidrig, da sie einen unzulässigen Eingriff in die Finanzhoheit der Stadt darstellt und eine Ermächtigung im Grundgesetz für diese Umlage fehlt. „Genau das haben wir dem Kämmerer und der Stadtverordnetenversammlung schon vor einem Jahr vorgetragen“ – so der AfD-Fraktionsvorsitzende Rainer Rahn. „Mit unserem Antrag NR 1016 vom 1. November 2019 haben wir den Magistrat aufgefordert, diese Klage einzureichen. Begründung: die Umlage stellt einen unzulässigen Eingriff in die Finanzhoheit der Kommunen dar; zudem liegt die Gesetzgebungskompetenz für eine solche Umlage eindeutig beim Bund und nicht beim Land“. Die Vorlage wurde seinerzeit durch die Stadtverordnetenversammlung abgelehnt – und das, obwohl eine erfolgreiche Klage der Stadt zusätzliche Finanzmittel in erheblicher Höhe bringen würde.

„Hier wird einmal mehr deutlich, dass AfD-Anträge von den sogenannten demokratischen Parteien aus Prinzip abgelehnt werden. Es geht den Parteien dabei nicht um Inhalte, sondern um Ideologie. Im Stadtparlament entscheidet die Mehrheit, aber nicht die Vernunft“, so Rahn. Sollte die Klage der Stadt erfolgreich sein, könnte dies der Stadt einen dreistelligen Millionenbetrag im Jahr einbringen. Denkbar ist jedoch, dass der Staatsgerichtshof im Erfolgsfall entscheidet, dass die Wirkung des Urteils erst ab dem Zeitpunkt der Einreichung der Klage wirksam wird. „In diesem Fall hätte die Stadt durch die Verzögerung möglicherweise mehr als 100 Mio Euro verloren. Und die Kosten für das Gutachten hätte sich der Kämmerer auch sparen können. Es steht nichts anderes drin, als in unserem Antrag“, so Rahn abschließend.

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