Frankfurter Erklärung – Erkenntnisse des Magistrats

Am Donnerstag, den 31. März, entscheidet die Stadtverordnetenversammlung über die Annahme der sogenannten „Frankfurter Erklärung“. In diesem Resolutionstext werden die Bürger dazu aufgerufen, nicht an den Demonstrationen gegen die staatlich verordneten Corona-Maßnahmen teilzunehmen.

Begründet wird dies u.a. damit, dass auf den Demonstrationen, „antisemitische Hetze, Holocaustleugnung und -verharmlosung“ stattfänden. Ferner wird generell unterstellt, dass die Demonstranten „Coronaleugner“ seien und an den Demonstrationen „Rechtsextreme, Rechte und Feinde der unserer Verfassung“ teilnehmen würden.

Hierzu hat die AfD-Fraktion im Römer heute eine Anfrage an den Magistrat eingereicht, um zu erfahren, welche konkreten Kenntnisse dem Magistrat zu diesen Vorwürfen vorliegen.

Die Vorwürfe, wie sie in der „Frankfurter Erklärung“ erhoben würden, seien sehr pauschal und wenig substantiell, so der stellvertretende AfD-Fraktionsvorsitzende Markus Fuchs.

Da dieser Resolutionstext, der wortgleich ist mit einer außerparlamentarischen Initiative, im Original von elf Magistratsmitgliedern unterschriebenen wurde, müsse man davon ausgehen, dass der Magistrat auch entsprechende Erkenntnisse habe.

Fuchs sieht in dem Resolutionsantrag darüber hinaus aber ein grundsätzliches Problem:

„Ich halte es generell für äußerst bedenklich, wenn Parlamente dem Souverän, d.h. den Bürgern, Ratschläge erteilen wollen, an welchen Demonstrationen sie  teilnehmen sollen und an welchen nicht.“, so Fuchs. „Eine solche Erklärung kann ja jeder gerne privat abgegeben, aber ein förmlicher Beschluss der Stadtverordnetenversammlung ist eine politische Übergriffigkeit, die einer Volksvertretung nicht zusteht.“

Kontakt: fraktion@afd-im-roemer.de