Magistrat verweigert pflichtwidrig Auskunft

Nachdem der Magistrat auf mehrfache Anfrage eine Auskunft über alternative Standorte zur Unterkunft am Alten Flughafen Bonames verweigert hat, hat die AfD-Fraktion nunmehr Akteneinsicht beantragt. Der Magistrat hatte in seiner Antwort nur allgemein darauf verwiesen, dass insgesamt 75 Standorte geprüft wurden, nicht jedoch angegeben, wo sich diese Standorte konkret befinden. „Wir können als Opposition unserer Aufgabe, den Magistrat zu kontrollieren, nur nachkommen, wenn wir vollständige Informationen erhalten“, so der Vorsitzende der AfD-Fraktion, Rainer Rahn, „der Magistrat behauptet, die geprüften 75 Standorte seien noch weniger geeignet als der vom Magistrat ausgewählte Standort. Angesichts der Tatsache, dass sich dieser mitten im Naturschutzgebiet befindet und weitere Nachteile aufweist, erscheint dies zumindest zweifelhaft“.

Der Magistrat hatte in seinem Bericht B 295 eine detaillierte Auskunft mit Hinweis auf den Datenschutz abgelehnt. Für den AfD-Fraktionsvorsitzenden ein klarer Hinweis darauf, dass der Magistrat etwas zu verbergen hat: „das Datenschutzgesetz verbietet nur eine unbefugte Offenbarung gegenüber Dritten, nicht jedoch eine solche gegenüber Mandatsträgern, die selbst zur Verschwiegenheit verpflichtet sind“.

Dies hat kürzlich der Hessische Verwaltungsgerichtshofs (VGH) vom 15. Dezember 2014 in einem Beschluss bestätigt, in dem ausdrücklich festgestellt wurde, dass die Stadtverordneten „Teil der Verwaltung“ sind und als solche in begründeten Fällen sogar Einblick in Steuerunterlagen einzelner Steuerpflichtiger nehmen können. „Mit seinem Bericht hat der Magistrat einmal mehr unter Beweis gestellt, dass er nicht beabsichtigt, sich an die Bestimmungen der Hessischen Gemeindeordnung zu halten. Deshalb werden wir jetzt selbst Einblick in die Akten nehmen, um unsere Aufgabe als Opposition wahrnehmen zu können“, so Rahn abschließend.

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